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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ALPS für seine Kund:innen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALPS Alpinveranstaltungs- und Service GmbH (in weiterer Folge ALPS) gelten für alle Anmeldungen,Angebote oder Buchungen, die online , telefonisch oder persönliche zwischen Teilnehmer,Veranstalter und ALPS durchgeführt werden.

Ebenso für die Nutzung aller zur Verfügung gestellten Informationen auf den digitalen und gedruckten Publikationen von ALPS, die Teilnahme an Trainingskursen, Vorträgen oder Onlinekursen.

Frauen und Männer sind – falls keine geschlechts- spezifische Anrede erstellt wurde – gleichermaßen gemeint.Diese Bedingungen gelten auch für alle Erfüllungsgehilfen von ALPS (Bergführer, Kursleiter, Experten, sonstige Erfüllungsgehilfen).Ebenso sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Grundlage und einzig gültigen Bedingungen für die Teilnahme an Kursen und die Nutzung unserer Angebote. 

Mit der Buchung oder der Nutzung unserer Angebote  anerkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Kunden nimmt die angegebene Kurssprache zur Kenntnis und bestätigt eine ausreichende Kenntnis zum Verständnis von Anweisungen durch ALPS. Der Kunde verzichtet auf jeden Anspruch oder Einrede, die durch tatsächiche oder behauptete Übersetzungsfehler entstehen.

Anmeldung / Buchung

Die Anmeldung / Buchung kann online, telefonisch oder per e-mail erfolgen. Die Anmeldung / Buchung ist für den Kunden verbindlich.
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per Email. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen vergeben. Sie erhalten ca. eine Woche vor Beginn eine Bestätigung (schriftlich oder per Email), ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann.

 

Gruppengrößen und Zusammenstellungen

Angegeben Gruppenhöchstzahlen haben Informationscharakter und beziehen sich auf Erfahrungswerte von ALPS bei den schlechtestmöglichen Bedingungen.

 

ALPS ist jederzeit berechtigt Gruppen auch unterschiedlicher Anbieter und Kurse zusammenzulegen sofern  der übliche Führungschlüssel des Ziels nicht um mehr als 20% überschritten wird.

Bei Ausbildungskursen der Gruppen Basic Instinct,Start und Advanced ist ALPS jederzeit berechtigt einseitig die Teilnehmerzahlen zu erhöhen, sofern das Ausbildungsziel und die Sicherheit der TN nicht gefährdet sind.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Buchung auf eine Warteliste keine verbindliche Buchung ist.

ALPS ist jederzeit berechtit Änderungen an Gruppengrößen vorzunehmen, wenn dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig ist.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Kontaktdaten( email und Telefon) aktuell sind und keine Filter oder technische Sperren, den Erhalt von Nachrichten von ALPS unterbinden.

Die Buchung ist für ALPS erst gültig, wenn die fällige Zahlung zur Gänze auf das Konto von ALPS eingegangen ist oder über eine der angebotenen Zahlungsformen unwiderruflich erledigt worden ist.

ALPS ist jederzeit berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern, wenn keine oder keine fristgerechte Zahlung bei ALPS unwiderruflich eingetroffen ist.

Unser Anspruch auf das Teilnahmeentgelt bleibt davon unberührt. ALPS lehnt jede Haftung für entstandene oder behauptete Kosten des Kunden in diesem Fall ab.

 

Besondere Hinweise bei Infektionskrankheiten

Der Kunde ist verpflichtet Infektionskrankheiten bei ALPS zu melden. Diese Meldepflicht besteht: vor der Teilnahme, während der Teilnahme und bis 30 Tage nach der Teilnahme. Dies gilt unabhängig von gesetzlichen Anordnungen.

Kunde nimmt erhöhte Infektionsgefahr bei Gruppenvernstaltungen zur Kenntnis und hält ALPS und seine Mittler schad- und klaglos.

Aktuelle behördliche Anordnungen sind seitens der Teilnehmer zu beachten und stellen keine Verpflichtung von ALPS dar. ALPS lehnt jede Haftung und Verantwortung dafür ab.

 

Absage und Verschiebungen  von Veranstaltungen durch ALPS

ALPS ist jederzeit berechtigt, Datum oder Zeiten zu verschieben, oder, im Falle von besonderen Ereignissen wie -z.B. erhöhten alpinen Gefahren,ungünstigen äußeren Bedingungen, Krankheit oder Verhinderung von Erfüllungsgehilfen, zu geringer Anmeldungen, Veranstaltungen, behördlichen Anordnungen oder anderen wichtigen Gründen- zu annullieren ohne vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.

 

In diesem Fall werden Sie üblicherweise spätestens 1 Tag vor Kursbeginn per Email informiert. Die jeweiligen Ersatztermine werden in angemessener Frist an den Kunden übermittelt.

Bei Teil- oder Ersatzdurchführungen hat der Kunden die Möglichkeit eine angemessene Rückzahlung oder einen Ersatztermin zu verlangen. Bei pauschalen Vereinbarungen werden die Teil- oder Ersatzdurchführungen nach der allgemeinen Preisliste ALPS abgerechnet

ALPS hat dann die Möglichkeit gleichwertige Ersatzermine innerhalb von 12 Monaten anzubieten. Ist eine Durchführung innerhalb von 12 Monaten nicht möglich, so erhält der Kunden einen jederzeit einlösbaren Gutschein in der Höhe der Buchung.

Sollten diese Termine nicht stattfinden, oder eine Teilnahme des Kunden aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, so  hat der Kunden ein recht auf angemessene Rückzahlung.

Wichtige Gründe sind: Tod, eingetretene Invalidität, wichtige berufliche oder schulische Verpflichtungen. Diese sind bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn mitzuteilen.

Darüber hinaus bestehen keine wie immer gearteten weiteren Ansprüche des Kunden.

 

Rücktrittsrecht und Storno durch Kunden

 

Der Kundennimmt zur Kenntnis, dass sein Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz (siehe Ausnahmen Absatz Veranstaltungen) beschränkt  ist.

Storni und einseitige Vertragsrücktritte sind unter folgenden Umständen möglich und gelten mit Abschluss der Buchung als vereinbart.

Eine Abmeldung/Storno Ihrerseits muss schriftlich (email an info@alpsclimbing.com) an ALPS erfolgen und es gelten folgende Fristen und Abschläge als vereinbart. Als Tag des Eintreffens einer Stornierung gilt der erste Werktag nach Übermittlung . ( Werktage Montag-Freitag)

  • -  bis 30 Tage vor Kursbeginn: 20 % der Kursgebühren

          (mindestens jedoch € 25,– Administrationskosten),

  • -  bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühren,

  • -  bis 13 Tage oder weniger vor Kursbeginn: 100% der

Kursgebühren und allfälliger Verleihkosten

Sind bereits Kosten für Hotelaufenthalte, Reisen und / oder Material entstanden, so ist ALPS berechtigt, diese abweichend von den den Stornofristen  voll in Rechnung zu stellen bzw. erhaltenen Anzahlungen gegenzurechnen (Zurückbehaltungsrecht). Teilerstattungen bei Pauschalbeträgen über nicht in Anspruch genommene Leistungen sind ausgeschlossen. Außerordentliche Erstattungs- und Kulanzregeln bei Buchungen mit Nachlässen von mehr als 20% sind ausgeschlossen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisestornoversicherung.

 

Für die Bearbeitung von Rückerstattungen und Storni kann ALPS wegen der längeren Dauer der Abrechnungen mit alpinen Beherbergungsbetrieben, Versicherungen, Rettungsorganisationen und anderen Dienstleistern eine Frist von 60 Tagen geltend machen. Ist eine Abrechnung innerhalb dieser First nicht möglich, so hat Kunde das Recht eine angemessene Teilzahlung zu verlangen. Als Stichtag gilt das Datum -Ende der Durchführung des Kurses oder Angebots.

Die Stornogebühren entfallen, wenn der Kunde einen gleichwertigen Ersatzteilnehmerin / ein Ersatzteilnehmer bis 7 Tage vor VA Beginn bekannt gibt. In diesem Fall werden ausschließlich Administrationskosten von € 25.00 / TN und die Fremdkosten für etwaige Umbuchungen erhoben.

 

Gefahrenhinweise und erhöhtes Risiko im Bergsport

Bergsport unterliegt grundsätzlich einem erhöhtem Risiko von Unfällen und Verletzungen, die auch bei sorgfältiger Vorbereitung nicht zur Gänze ausgeschlossen werden können.

Dieses alpine Restrisiko ist dem Kunden bekannt und er übernimmt diesbezüglich die Haftung.

 

Der Kunden nimmt zur Kenntnis,dass die in den Tourenanforderungen und Ausrüstungslisten bekanntgegebenen Inhalte Vertragsbestandteil sind, er diese verstanden hat und erfüllen kann.

 

Ist ein Kunde offensichtlich nicht in der Lage, diesen Anforderungen zu entsprechen und gefährdet damit die Sicherheit oder die Ziele der anderen Teilnehmer, so ist ALPS jederzeit berechtigt – unter Beibehaltung seiner Ansprüche – den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen.

 

Dies gilt auch bei Handlungen des Teilnehmers entgegen der Anordnungen von ALPS. Etwaige Bergungs- oder Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.Der Teilnehmer ist verpflichtet, ALPS vor Tourantritt über etwaige Beeinträchtigungen (z.B. chronische Krankheiten,aktuelle Einschränkungen) zu informieren.

Hinweise,Tourenvorschläge und Ausrüstungstipps sind unverbindlich und haben reinen Informationscharakter. Der Nutzer hält ALPS dafür schad- und klaglos.

Zahlungsregelung

Die Teilnahmegebühren sind binnen 3 Tagen fällig, solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Jedenfalls aber vor Beginn der gebuchten Veranstaltung.

Die Zahlung kann im Buchungssystem online oder per für ALPS spesenfreier Banküberweisung getätigt werden.

Ist eine Onlinezahlung nicht mehr fristgerecht möglich, so sind die Teilnahmegebühren vorgängig oder am ersten Tag der Veranstaltung in bar zu entrichten (keine Kreditkartenzahlung möglich).

Bei Sammelanmeldung oder Gruppenbuchungen (eine Person meldet mehrere Personen an): Die anmeldende Person haftet für die gesamten Teilnahmegebühren.

Im Falle von Zahlungsverzögerungen und / oder Zahlungsausfall ist ALPS berechtigt, 8 % Verzugszinsen, Inkassokosten und etwaige Gerichtsgebühren vom Kunden einzuheben.

 

Unterkunft, Hotel und Transport

ALPS bietet prinzipiell nur die relevante Dienstleistung der Führung durch Erfüllungsgehilfen und den Ausrüstungsverleih an.

Unterkünfte werden für spezielle Orte und Regionen empfohlen und können vom Kunden direkt beim Anbieter zu dessen Bedingungen gebucht und bezahlt werden. ALPS  übernimmt nur die Reservierung von Unterkünften wenn dies organisatorisch nicht anders möglich ist.

Angegebene Preise für Unterkünfte, Transportkosten und Verpflegung sind für ALPS unverbindliche Werte und haben lediglich Informationscharakter. Werden Pauschalangebote ausgelobt, so erfolgt die Rechnungslegung und der Abschluss von den Reisebüro- oder Beherbergungspartnern oder von ALPS.

 

Gutscheine und Ermäßigungscoupons

Gutscheine, die über das ALPS Buchungssystem gekauft werden, sind prinzipiell erst nach Einlangen der Bezahlung gültig. Die Gutscheine müssen innerhalb von 36 Monaten ab Kauf eingelöst werden. Erhöht ALPS in der Zwischenzeit Preise für die Kurse oder Veranstaltungen, so ist der Differenzbetrag vom Kunden einzubezahlen. Sind die Kurse aus organisatorischen oder anderen Gründen nicht mehr im Programm, so hat ALPS jederzeit das Recht einen anderen- vergleichbaren- Kurs anzubieten.

 

Nimmt der Kunde diesen Kurs nicht an, so ist das Recht auf Wandlung oder Rückzahlung verfallen. Pro Buchung kann nur jeweils  ein Gutschein oder ein  Ermäßigungscoupon eingelöst werden.

Auf eingelöste Gutscheine bei Kursen können keine anderen Ermäßigungscoupoms mehr angerechnet werden. Eine Barablöse von Gutscheinen oder Ermäßigungen ist ausgeschlossen.

Die Ausgabe von Ermäßigungscoupons oder Nachlässen über Vertriebspartner von ALPS oder ALPS selbst erfolgt zu den genannten Bedingungen. Kann der Kunde die Bezugsberechtigung nicht nachweisen, so erlischt die Ermäßigung automatisch und der Kunde ist verpflichtet vor Kursantritt die Differenz an ALPS einzubezahlen.

  • Pro Ermäßigungsnachweis können maximal 2 Plätze gekauft werden

  • Der Ermäßigungsnachweis muss mit Deinem Namen und Deiner Melde- oder Urlaubsadresse übereinstimmmen

  • Bitte Deinen Ermäßigungsnachweis beim Check in oder Kursbeginn mitnehmen

Die Anerkennung und Reihung der Gutscheine und Ermäßigungscoupons erfolgt nach Eintreffen der Zahlung durch den Kunden bei ALPS. Sind die verfügbaren Plätze ausgebucht, oder die Gutscheinaktionen ausgelaufen, so verfällt der Ermäßigungsanspruch des Kunden. Ebenso bei nicht fristgerechter Bezahlung oder verkürzten Beträgen.

Die Einlösung von Gutscheinen und Ermäßigungen ist jedenfalls nur bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Bei Veranstaltungen mit Verleihmaterial ( ausgenommen Klettersteige und Kletterveranstaltungen ) , das von den Kunden in Anspruch genommen wird gilt die Frist von 5 Tagen.  

Bei der Einlösung von Gutscheinen aus Gewinnspielen gelten die normalen Stornobedingungen von ALPS für seine Kundinnen. 

Versäumte Teile einer Veranstaltung

Versäumte Teile einer Veranstaltung können grundsätzlich nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine anteilsmässigen Rückerstattungen der Kurskosten aufgrund von versäumten Teilen einer Veranstaltung möglich.

Anmeldung von Mängeln

Sind Teilnehmer mit der Art der Führung oder der Vermittlung von Kursinhalten ( Mängel)  nicht einverstanden, so ist binnen 14 Tagen nach VA Ende eine detailierte schriftliche Beschwerde einzureichen. Eine spätere Einreichung - aus welchem Grund auch immer-bedeutet Terminverlust. Explizit vom Begriff der Mangelrüge ausgenommen sind:

  • nicht Erreichen eines Gipfelziels

  • Nichtdurchführung von Kurs/Ausbildungsinhalten wegen schlechter Bedingungen oder anderen externen Einflüssen ( z.B. Sperre von Verkehrswegen....)

 

Versicherungsschutz

Die Bergführer von ALPS  sind mit einer Summe von € 8.000.000 haftpflichtversichert.

Der persönliche Unfall- und Bergungskostenversicherungsschutz während der Veranstaltung ist Sache der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Für alle von ALPS oder deren Erfüllungsgehilfen durchgeführten Veranstaltungen wird jegliche Haftung für die Bergekosten von Teilnehmern ausgeschlossen. Dies gilt auch für behauptete oder eingetretene Immatrialgüterschäden und / oder anderen Kosten des Kunden.

Wir empfehlen ausdrücklich eine Versicherung für Bergekosten. Diese kann bei den alpinen Vereinen, Automobilclubs und Versicherungen abgeschlossen werden.

 

Haftung von ALPS

Die Haftung von ALPS und deren Erfüllungsgehilfen ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit schließen wir aus. Wird Verleihausrüstung von ALPS vermittelt, so haftet der jeweilige Verleiher für die Sicherheit der Ausrüstung. Jedenfalls lehnt ALPS jede Haftung von Mängeln für persönliche Ausrüstung der Teilnehmer ab.

Wird Verleihmaterial von ALPS direkt beigestellt, so akzeptiert der Kunde, dass:

  • Tourenbindungen keine Skisicherheitsbindungen sind und daher ein erhöhtes Verletzungsrisiko bei Sturz oder Fehlauslösung besteht

  • Die Verwendung von Steigeisen mit beschränkt steigeisenfähigen Bergschuhen ein erhöhtes Risiko bedeutet

  • Die Verwendung von Steileisgeräten und Pickeln ein erhöhtes Verletzungsrisiko auch bei sachgemäßem Gebrauch bedeutet

  • Alpinsportliche Ausrüstung sorgfältig und fachgerecht verwendet werden muss

 

 

Nutzung von Inhalten und Informationen von ALPS

 

Für von ALPS oder deren Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Informationen und Tourenempfehlungen, die der Nutzer außerhalb der Kurse oder Führungen von ALPS nutzt, lehnt ALPS jede Haftung ab. Der Nutzer anerkennt, dass Toureninformationen- selbst nach bestem Wissen erstellt- immer fehlerhaft sein können und den Nutzer nicht von einer eigenverantwortlichen Tourenplanung entbindet Dies gilt auch für mündliche Tourenempfehlungen und oder Empfehlungen im Rahmen der digitalen und schriftlichen Publikationen von ALPS.

 

Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass der Anbieter Ihre Daten (Personendaten, gebuchte Anlässe usw.) für eigene Zwecke (Werbung, Informationen über neue Angebote usw.) verwenden kann. Bei den Veranstaltungen werden Bild- und Filmauf- nahmen von den Teilnehmern erstellt. Die Teilnehmer stimmen einer entgeltfreien Nutzung dieser und ihrer beigstelleten( Übermittlung an ALPS) Aufnahmen durch ALPS und deren Partner auf deren Internetplattformen, Internetplattformen Dritter ( z.B. Facebook,Tourenportalen, etc. ) und gedruckten Werbemitteln zu – außer der Teilnehmer widerspricht dieser Nutzung schriftlich vor Tourenantritt oder Übermittlung.

 

Verwendung von Audiovisuellem Material von ALPS

 

Die Verwendung von ALPS oder seinen Erfüllungsgehilfen an Teilnehmer (in weiterer Folge „Gast“ zur Verfügung gestelltes Bild- und Videomaterial (in weiterer Folge „Bildern“) unterliegt folgenden Bedingungen:

 

  • private Nutzung: die private unentgeltliche  Nutzung von Bildern kann von Gast kostenfrei erfolgen sofern der Quellenhinweis ALPS und auf digitalen Plattformen der #ALPS angebracht wird

  • eine kommerzielle Nutzung auf Plattformen durch Gast aller Art muss von ALPS schriftliche freigegeben werden.

  • Für die Nutzung von Bildern auf denen neben  Gast noch andere Personen deutlich zu erkennen sind, ist deren Zustimmung zur Verwendung von Gast einzuholen.

  • Eine Nachbearbeitung, Veränderung, die ausschnittweise Veränderung oder die Verfremdung von Bildern ist ausnahmslos untersagt und die kostenfreie Nutzung von Bildern erlischt automatisch sofern diese erteilt wurde.

  • Eine Verwendung von Bildern im Umfeld: politischer Parteien, Interessenvertretungen, alpiner Vereine, Umweltorganisationen, touristischer Organisationen etc. sind nur mit schriftlicher Zustimmung von ALPS erlaubt. Eine schriftliche Zustimmung kann nur erfolgen, wenn die Art der Verwendung, die textliche Aufbereitung und die NutzerInnenzielgruppe an ALPS übermittelt wird. Ausgenommen davon sind die Bergführerverbände.

 

Für eine widerrechtliche Verwendung von Bildern gilt eine Konventionalstrafe von EUR 1000.- als vereinbart, die keinem richterlichem Mäßigungsrecht unterliegt, und die auf erste Aufforderung zu bezahlen ist.  Eine darüber hinausgehende Entschädigung behält sich ALPS ausdrücklich vor.  

ALPS gibt die Teilnehmerdaten  Daten nur an Dritte weiter, die für die Durchführung von Veranstaltungen mit ALPS zusammenarbeiten und Dienstleistungen für ALPS und den Kunden erbringen. (Verleiher, Seilbahnen, Sportartikelhändler, etc.)

 

Der Kunde stimmt dieser Nutzung ausrücklich zu.

ALPS lehnt jede Haftung für eine Nutzung dieser Daten außerhalb des Kursbetriebes ab.

Werden von Teilnehmern Daten, Bilder, Videos oder andere Daten von Dritten zur Verfügung gestellt, oder auf eine der Plattformen von ALPS hochgeladen, so räumen die Teilnehmer ALPS und seinen Partnern die uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesem Material ein.

 

Der Teilnehmer garantiert, dass er über das uneingeschränkte Verwendungsrecht verfügt, und hält ALPS auf erste Aufforderung schad- und klaglos.

 

Verwendung von Daten und Abspeicherung von Daten bei ALPS und seinen Dienstleistern

ALPS verwendet ausschließlich Daten, die uns von den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dazu arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen, die diese Daten lt. der DSVO verarbeiten und uns die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen nachgewiesen haben. Personenbezogene Daten werden von uns prinzipiell nach einem Ablauf von 10 Jahren gelöscht.

 

Jeder Kunde ist jederzeit berechtigt einen Datenbestand einzufordern und ggfs. löschen zu lassen.

ALPS gibt die Teilnehmerdaten  Daten nur an Dritte weiter, die für die Durchführung von Veranstaltungen mit ALPS zusammenarbeiten und Dienstleistungen für ALPS und den Kunden erbringen. (Verleiher, Seilbahnen, Sportartikelhändler, etc.) Der Kunde stimmt dieser Nutzung und Weitergabe ausrücklich zu.

ALPS lehnt jede Haftung für eine Nutzung dieser Daten außerhalb des Kursbetriebes ab.

Werden von Teilnehmern Daten, Bilder, Videos oder andere Daten von Dritten zur Verfügung gestellt, oder auf eine der Plattformen von ALPS hochgeladen, so räumen die Teilnehmer ALPS und seinen Partnern die uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesem Material ein. Der Teilnehmer garantiert, dass er über das uneingeschränkte Verwendungsrecht verfügt, und hält ALPS auf erste Aufforderung schad- und klaglos.

 

Besondere Bestimmungen Durchführungen, Anmeldung und Risikoaufklärung für Führung von Gruppen/Incentives/Firmen 

Für die Übernahme von Gruppenführungen oder Incentives ( Firmen, Sektionen, Organisationen oder anderen gewerblichen Kunden- in weiterer Folge Mittler)  gelten folgende besondere Bestimmungen als Ergänzung zu den AGBS.

Anmeldung der Teilnehmer ( TN): Die Anmeldung muss bei Mittlern über das ALPS Buchungssystem vollständig ( alle Daten richtig und überprüft , alle Felder ausgefüllt) und rechtzeitig ( spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung) erfolgen.

Erfolgt die Anmeldung nicht oder unvollständig, ist ALPS berechtigt TN oder die Gruppen von der Teilnahme auszuschliessen, ohne dass eine gesonderte Verständigung notwendig ist.

 

Der Teilnehmer unterliegt diesen AGBS. Der Mittler wird dafür Sorge tragen, dass die TN davon Kenntnis habe und die AGBs vom ALPS vollinhaltlich akzeptieren.

 

Der Mittler verpflichtet sich die TN auf die erhöhten Risken im Bergsport und die Haftungsbeschränkungen von ALPS ( siehe -> Gefahrenhinweise und erhöhtes Risiko im Bergsport) hinzuweisen und wird ALPS ggfs. auf erste Aufforderung Schad- und klaglos halten.

Besondere Bestimmungen für Anbote und Abrechnungen Übernahme von Führungen von Drittanbietern,Incentives und Mittlern ( Alpinschulen, Vereinen)

Anbot, Auftrag und Verrechnung

 

Unsere Anbote sind- sofern nicht anders gekennzeichnet- freibleibend und unverbindlich. Unsere GUIDUNG MANUALS sind Teil des Offerts und unterliegem dem Urherberrecht. Fristen und Abläufe sind Bestandteile der Vereinbarung. Etwaige Fristverletzungen oder Ablaufänderungen sind von ALPS schriftlich zu bestätigen. Etwaige Mehr - oder Sonderleistungen werden mit einem Zuschlag von 50% von der gültigen Preisliste verrechnet.

Mit dem eingegangenen firmenmäßig unterfertigtem Auftrag des Mittlers an ALPS gilt der Auftrag als erteilt. Mit dem unwiderruflichen Eintreffen  des vereinbarten Anzahlungsentgelts auf dem Konto von ALPS gilt der Auftrag als angenommen.

Ist der Mittler trotz übermitteltem Auftrag mit der Begleichung der vereinbarten Anzahlungsrechnungen im Verzug, so hat ALPS ein einseitgiges Rücktrittsrecht.

Generell sind 50% der Anbotssummme zuzügl. der gesetzlichen Steuern bei Auftragserteilung fällig.

Ausgenommen davon sind Erstkunden- hier gilt eine Anzahlungen von 100% der Auftragssumme als vereinbart.

 

Die Restsumme ist unmittelbar nach der Veranstaltung fällig.

Bei Nichteinhaltung eines Zahlungszieles - auch bei Teilrechnungen- durch den Kunden ist ALPS berechtigt gewährte Rabatte,Boni und Gutscheinrabatte im Nachhinein zu streichen und Leistungen nach der jeweiligen ALPS Preisliste innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab eingetretenem Zahlungsverzuges geltend zu machen und voll zu verrechnen. Dies gilt auch bei bereits abgerechneten Veranstaltungen bei denen eine Schlussrechung mit Rabatten erstellt wurde.

 

ALPS ist berechtigt bei Zahlungsverzug,Fristverletzung  oder erhöhtem Bonitätsrisiko beim Mittler höhere Vorrauszahlungen zu verlangen.

 

Für die Verleihausrüstung oder erwartbare Zusatzkosten von Dritten ( Übernachtungen,Versorgung,Transport,Bergung...) ist ALPS jederzeit berechtigt Sicherheitsleistungen in der Form einer Kaution zu verlangen.Diese ist nach Vorschreibung sofort fällig.

 

Im Falle von erhöhten Teilnehmerzahlen,veränderten alpinistischen Bedingungen, Änderungen der Zeitpläne ( Route,Weg,Wetter,Hüttensperren, andere Transportwege,zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen), etc...) ist ALPS jederzeit berechtigt erhöhte Kosten an den Kunden weiterzuverrechnen. Es reicht die einfache Mitteilung ( auch mündlich) durch ALPS oder seine Erfüllungsgehilfen. Verweigert der Mittler die Bestätigung und Kostenübernahme ist ALPS unter Wahrung seiner Ansprüche jederzeit berechtigt die Veranstaltung sofort abzubrechen und für die möglichst sichere Evakuierung der Kunden zu sorgen.

 

Die dafür anfallenden Kosten sind vom Mittler zu tragen.

 

Organisationspauschalen werden bei abweichenden Teilnehmerzahlen auf die tatsächliche Anzahl der teilnehmenden Personen aliquotiert. Die TN Zahl ist bis 7 Tage vor VA Datum bekanntgegeben Anzahl der TN.Änderungen der TN Listen sind bis spätestens 7 Tage vor VA Beginn mitzuteilen.Spätere Änderungen sind nur gegen Verrechnung des Aufwandes lt.Preisliste möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wird die Veranstaltung vom Mittler - aus welchem Grund auch immer- abgesagt, so werden 100% der Organisations- und bereits beauftragten Kosten von Dritten verrechnet und sind sofort und ohne Abzug fällig. Etwaige-gerichtlich festgestellte Schäden oder Kosten beim Mittler-  durch eine schuldhafte Absage von ALPS ,sind auf 50% der Auftragssumme beschränkt. Diese Beschränkung unterliegt keinem richterlichem Mäßigungsrecht.

Immaterialgüterschäden werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Vertragsrücktritt: Bei Absage- oder Storno vom Mittler gelten folgende Stornobedingungen.

  • Bis 90 Tage vor Veranstaltung- 100% der Organisationskosten und 50%  Fremdkosten von ALPS

  • Bis 14 Tage  vor Veranstaltung- 100% der Organisationskosten und 70% der Fremdkosten von ALPS

  •  ab 13 Tage vor Veranstaltung- 100% der Organisationskosten und 100% der beauftragten Fremdkosten von ALPS

Als Stornodatum gilt der erste Werktag ab Einlagen der Stornierung oder Absage. Bei Veranstaltungsserien und Seminarreihen, gilt der Tag der ersten Veranstaltung als Stichtag.

ALPS ist jederzeit- unter Wahrung seiner Ansprüche-einseitig  vom Vertrag zurückzutreteten wenn:

  • Zahlungen nicht,verspätet oder nicht zur Gänze bei ALPS eintreffen

  • die allgemeine Sicherheit der TN auf Grund veränderter objektiver Gefahren nicht gewährleistet  ist, oder die Mehrheit der TN nicht in der Lage ist die vom Mittler angebotenen Veranstaltungsinhalte mit einem vertretbarem Restrisiko zu bewältigen.

  • der Mittler unrichtige oder von ALPS nicht freigegebene Angaben gegenüber den TN über die Inhalte der Veranstaltung macht

  • der Mittler vereinbarte Vorleistungen ( Reservierung von Quartieren,Transport, Material,Verpflegung )  nicht nachweislich erledigt hat. ALPS ist jederzeit berechtigt schriftliche Bestätigungen dafür beim Mittler anzufordern

  • der Mittler die vereinbarten Informationen über die TN,Vorleistungen,etc. nicht,unzureichend, oder zu spät liefert

Der Vetragsrücktritt von ALPS kann schriftlich oder mündlich auch während der Veranstaltung erfolgen und sofort wirksam. ALPS wird die Teilnehmer an den Ausgangsort zurückbringen oder an einer Evakuierung mitwirken. Dafür entstandene Kosten sind ALPS auf erste Aufforderung zu ersetzen.

Weitere Bestimmungen

 

Angebote erfolgen prinzipiell freibleibend. Für Absagen und Verschiebungen gelten die Regelungen aus " Absage von Veranstaltungen". ALPS lehnt jede Übernahme von Haftungen für abweichende Angaben oder Vereinbarungen vom Mittler seinen Kunden gegenüber ab. Ebenso Haftungen auf Grund fehlender oder falscher gewerberechtlicher Verfügungen des Mittlers.

 

Der Mittler verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber diese AGBs von ALPS als Führungsbedingungen offenzulegen und diese seinen Kunden zur Kenntnis zu bringen.Für alle Offerte und Geschäfte mit dem Mittler gelten ausschliesslich nur diese Geschäftsbedingungen.

Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben ALPS vorbehalten. Programmänderungen können von ALPS jederzeit auch am Veranstaltungstag bekanntgegeben werden. Dies kann organisatorische und / oder bedingungstechnische Gründe haben. Sind ausgeschriebene Gipfel, Ziele oder Programminhalte nicht durchführbar, so hat der Kunde kein Rücktritts– oder Recht auf Preisminderung. Wird die Dauer oder der Charakter der Veranstaltung einseitig und wesentlich ohne Zustimmung der Mehrheit der Kunden und ohne Begründung durch ALPS (alpine Gefahren, Wetter, Krankheit oder Ausfall des Erfüllungsgehilfen, Verkehrsituation,...) von ALPS verändert, so hat der Kunde ein Recht auf angemessene Preisminderung.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit ALPS gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz von ALPS.

Ottensheim  am 1.1.2018

Die jeweils gültigen Fassungen findest Du auf www.alpsclimbing.com/agb

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